Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Hamburg Schnelsen

Das Arbeitsverhältnis stellt für einen Arbeitnehmer und vielfach auch für seine Familie die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar. Arbeitsrechtliche Fragestellungen und Probleme haben daher in der Regel grundlegende Bedeutung.

Wir vertreten sie insbesondere bei

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Aushandeln von Aufhebungsverträgen
  • Befristungskontrolle
  • Entfernung von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Vergütungsforderungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Wettbewerbsverbote
  • Mobbing
  • Elternzeit

Kündigungsschutz

Allgemeiner Kündigungsschutz besteht für jedes Arbeitsverhältnis in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern, welches länger als 6 Monate Bestand hat.
Der Arbeitgeber muss bei Überprüfung der Kündigung durch das Arbeitsgericht die Kündigung begründen. Als Begründung in Betracht kommen dringende betriebliche Gründe, Gründen im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers. Das Arbeitsgericht prüft im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, ob die angegebene Begründung die Kündigung rechtfertigt.
Daneben besteht besonderer Kündigungsschutz. Dieser kommt vor allem Schwangeren, Betriebsräten, Schwerbehinderten oder ihnen Gleichgestellten, Personen in Elternzeit sowie Auszubildenden zu.

Wichtig:

Bei Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sofern diese Frist versäumt wird, gilt die Kündigung als rechtlich wirksam.

Statistisch gesehen wird die ganz überwiegende Zahl von Kündigungsschutzprozessen mit einem Abfindungsvergleich abgeschlossen, d.h. das Arbeitsverhältnis wird auf der Grundlage der Kündigung beendet und der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung einer auszuhandelnden Abfindung.

Aufhebungsverträge

Aufhebungsverträge werden von Arbeitgebern gerne angeboten, um einen Kündigungsschutzprozess zu umgehen. Zur Aushandlung eines Aufhebungsvertrages sollte immer ein im Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Problematisch ist grundsätzlich, dass bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Verhängung einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld gerechnet werden muss für die Dauer von 12 Wochen.

Befristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge sind dann zulässig, wenn für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegt. Ein Klassiker insoweit ist die Vertretung eines Arbeitnehmers während der Elternzeit oder bei längerem krankheitsbedingten Ausfall.

Ohne besonderen sachlichen Grund ist eine Befristung grundsätzlich nur in einem zeitlichen Rahmen von maximal zwei Jahren zulässig.

Eine rechtlich unzulässige Befristung kann durch Klage beim Arbeitsgericht überprüft werden. Bei Erfolg der Klage liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Eine solche Klage muss spätestens binnen drei Wochen nach dem Befristungsende erhoben werden.

Abmahnungen

Abmahnungen dienen oftmals als Vorbereitung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Eine Abmahnung weist bestimmte inhaltliche Anforderungen auf. Das abgemahnte behauptete arbeitsvertragswidrige Verhalten muss konkret benannt sein und die Abmahnung muss eine Warnung gegenüber dem Arbeitnehmer beinhalten für den Fall der Wiederholung des beanstandeten Verhaltens.
Ob tatsächlich eine Abmahnung im Rechtssinne vorliegt, sollte ein Anwalt überprüfen.
Als Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung in Betracht kommen vornehmlich die Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und alternativ die Erstellung einer Gegendarstellung zur Abmahnung.
Wir beraten Sie, wie Sie in ihrer konkreten Situation am sinnvollsten auf eine Abmahnung reagieren.

Prüfung von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge werden in der Regel von Arbeitgebern gestellt. Häufig sind Inhalte des Arbeitsvertrages an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichtet.
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und beraten Sie, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag konkret geregelt sind. Im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses unterstützen wir Sie bei der Aushandlung von einzelnen Arbeitsvertragsmodalitäten.

Vergütungsforderungen

Sofern Sie die verdiente Vergütung nicht erhalten, setzen wir ihren Vergütungsanspruch für Sie durch. Dies gilt auch für Ansprüche aus Zielvereinbarungen und auf Boni, ferner etwa für Ansprüche aus Sozialplänen.
Die Frage der zutreffenden Vergütung stellt sich oftmals bei Arbeitsverhältnissen, auf welche Tarifverträge anwendbar sind. Wir prüfen für Sie, nach welchem Tarifvertrag sie zu bezahlen sind, ob sie zutreffend eingruppiert sind und die Entgeltabrechnung korrekt erfolgt ist.

Zeugnisse

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen das Recht zu, ein berufsförderndes, qualifiziertes Zeugnis ausgestellt zu erhalten, welches insbesondere Angaben zu Ihren Leistungen und zu Ihrem Verhalten in dem Arbeitsverhältnis enthält.
Sofern ein erteiltes Zeugnis unzutreffende tatsächliche Angaben enthält, unvollständig ist und/oder unzutreffende Bewertungen zu Leistung und Führung im Arbeitsverhältnis enthält, haben sie einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihres Zeugnisanspruches bzw. eines Zeugnisberichtigungsanspruches.

Wettbewerbsverbote

Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die dem Arbeitnehmer untersagen, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zum Arbeitgeber zu treten bzw. für einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu arbeiten.
Solche Wettbewerbsverbote unterliegen konkreten formalen Anforderungen, um rechtlich wirksam zu sein.
Wir prüfen für Sie, ob eine Wettbewerbsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag rechtlich unwirksam ist und welche Rechte Ihnen aus einer Wettbewerbsklausel zustehen.

Mobbing

Mobbing ist leider ein im Arbeitsleben anzutreffendes Phänomen. Dem Arbeitgeber obliegt aus dem Arbeitsverhältnis eine Fürsorgepflicht, den Arbeitnehmer vor Schädigungen zu schützen.
Aus Mobbingverhalten können Schmerzensgeldansprüche des betroffenen Arbeitnehmers resultieren.
Als Betroffener von Mobbing beraten wir Sie in Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten, um sich zu schützen und vertreten Sie insbesondere bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.

Elternzeit

Wir beraten Sie in Hinblick auf ihre Ansprüche auf Elternzeit und in der Elternzeit. Dies beinhaltet auch die Möglichkeiten, aufgrund bestimmter Umstände die Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen.