Wir liefern Unterstützung bei der täglichen Betriebsratsarbeit. In Fragen der Mitbestimmung beraten wir und vertreten die Rechte des Betriebsrates bei sozialen Angelegenheiten im Einigungsstellenverfahren und insbesondere bei personellen Einzelmaßnahmen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Im Auftrage des Betriebsrates verhandeln wir Betriebsvereinbarungen, bei Betriebsänderungen Interessenausgleich und Sozialplan.
Die Kosten der Betriebsratsarbeit und der notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes hat nach den gesetzlichen Regelungen der Arbeitgeber zu tragen.