Arbeitsrecht ist in weiten Teilen Arbeitnehmerschutzrecht. Wirtschaftliche Notwendigkeiten und unternehmerische Zwänge stehen in der Regel nicht im Vordergrund.
Für Arbeitgeber ist eine arbeitsrechtliche Beratung im Vorfelde jeder geplanten Maßnahme unerlässlich. Nur so können erfahrungsgemäß kostspielige und vermeidbare Fehler vermieden werden.
Individualarbeitsrecht
Wir entwerfen für Sie Arbeitsverträge, welche speziell abgestimmt sind auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und der Branche, der sie angehören.
Wir beraten Sie im Vorfeld personeller Maßnahmen. Erforderliche Kündigungen bereiten wir so für sie vor, dass diese bestmöglich einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten bzw. möglichst geringe Abfindungskosten bedingen. Wir entwerfen Abmahnungen, die inhaltlich und formal den Anforderungen entsprechen. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung von Zeugnissen und wehren für sie ungerechtfertigte Vergütungsforderungen ab.
Unsere langjährige Prozesserfahrung ermöglicht es uns, für Sie in arbeitsgerichtlichen Verfahren vernünftige und wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Wir werden sie hierbei über Chancen und Risiken der Prozessführung beraten, um für sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage herzustellen.
Kollektives Arbeitsrecht
Wir entwerfen und verhandeln für Sie Betriebsvereinbarungen, notwendigenfalls auch im Rahmen einer Einigungsstelle.
In betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten wir Sie und vertreten sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, insbesondere in allen Fragen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, bei personellen Einzelmaßnahmen und in wirtschaftlichen Angelegenheiten, namentlich bei Betriebsänderungen.
In kleinen und mittleren Unternehmen ist bisweilen festzustellen, dass Unklarheit über eine tatsächlich bestehende tarifliche Bindung besteht. Wir prüfen für Sie, ob und wie sie tariflich gebunden sind und welche Konsequenzen hieraus für Ihre betriebliche Praxis folgen.